Sollte ich meine Insulinpumpen versichern lassen?


Rechtlich gesehen gehören Insulinpumpen (wie auch Sauerstoffgeräte, Inhalatoren oder Gehhilfen) zu medizinischen Leihgeräten*, d. h. der Eigentümer Ihrer Insulinpumpe ist die Krankenkasse.
Sobald die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse geklärt ist, erhalten Sie die Insulinpumpe als Leihgerät. Sie sind verpflichtet mit dieser sorgsam umzugehen und jegliche Schäden am Gerät zu vermeiden. ...