Sollte ich meine Insulinpumpen versichern lassen?

Rechtlich gesehen gehören Insulinpumpen (wie auch Sauerstoffgeräte, Inhalatoren oder Gehhilfen) zu medizinischen Leihgeräten*, d. h. der Eigentümer Ihrer Insulinpumpe ist die Krankenkasse.

Sobald die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse geklärt ist, erhalten Sie die Insulinpumpe als Leihgerät. Sie sind verpflichtet  mit  dieser sorgsam umzugehen und jegliche Schäden am Gerät zu vermeiden.

Schäden aufgrund von technischen Defekten, Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung werden über die Reklamationsabteilung des jeweiligen Anbieters geregelt.

Selbst verursachte Schäden an der Insulinpumpe (z. B. durch Herunterfallen), sofern diese nicht aufgrund von technischen Defekten, Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung entstanden sind bzw. eines Diebstahls der Insulinpumpe, werden nicht zwangsläufig von der Krankenkasse erstattet.

Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, inwieweit ein Schaden an Ihrer Insulinpumpe durch Ihre private Haftpflichtversicherung / Hausratversicherung abgedeckt ist.

Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist oft durch zusätzliche Versicherungsbausteine möglich. Zu beachten sind jeweils die Höchstentschädigungsgrenze bzw. Selbstbehalte.

Die Kosten einer Insulinpumpe belaufen sich auf 4000 - 5000 € (Privatrechnung).

 

* Wie mit der Pumpe nach Garantieablauf und Folgeverordnung verfahren wird, ist mit der Krankenkasse zu klären.

 

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