Zuzahlungsfrei
Wir entlasten Ihren Geldbeutel
Bei Mediq brauchen Sie wie gewohnt keine Zuzahlung auf medizinische Hilfsmittel wie Pen-Nadeln, Lanzetten und Katheter zahlen, wenn Sie Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen in unseren Diabetes-Fachgeschäften oder im Webshop einlösen.
Sind Sie zuzahlungsbefreit?
Dann helfen Sie uns sparen und zeigen Sie uns Ihren Befreiungsausweis für 2019 beim Einlösen Ihres nächsten Rezeptes.
- Direkt in einem unserer über 80 Diabetes-Fachgeschäfte in ganz Deutschland => Fachgeschäft in der Nähe finden
- Legen Sie Ihrem nächsten Rezept eine Kopie Ihres Befreiungsausweises bei und schicken Sie beides an unser Kundenservicecenter Havelstraße 27, 24539 Neumünster.
- Schicken Sie uns nach Ihrer nächsten Online-Rezeptbestellung eine Kopie Ihres Befreiungsausweises per Mail an info@mediqdirekt.de
Unser Dankeschön für Sie: 9 COMFORT.Punkte extra!
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist bares Geld wert für gesetzlich Versicherte


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 01.12.2016 bestätigt, dass der Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt ist. Anders als von der „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ und Apothekenverbänden gefordert, erlaubt dieses Grundsatzurteil es Fachhändlern wie Mediq Direkt den Kunden für Hilfsmittel die gesetzliche Zuzahlung weiterhin zu erlassen.
Die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen dienen nach wie vor der Kostendämpfung im Gesundheitswesen und die Rechnungen der Leistungserbringer werden von den Krankenkassen auch weiterhin um die von den Versicherten zu tragende gesetzliche Zuzahlung gekürzt. Die gewünschte Kostendämpfung auf Seiten der Krankenkassen wird daher auch zukünftig erreicht.
Die gewünschte Kostendämpfung auf Seiten der Krankenkassen wird daher auch zukünftig erreicht. Der BGH hat lediglich klargestellt, dass es Fachhändlern frei steht, von der Einziehung des fälligen Betrages beim Endkunden auf eigene Kosten abzusehen. Dies wird Mediq Direkt auch in Zukunft tun, so dass Sie als Mediq Kunde diesen Vorteil gegenüber einem Bezug von Hilfsmitteln in Apotheken weiterhin genießen können.