Übersicht Zuzahlungen & Häufige Fragen
Ab welchem Datum wird die Zuzahlung nicht mehr übernommen und ich muss die Zuzahlung selbst leisten?
Um die Qualität unserer Serviceleistungen für Sie auf gewohnt hohem Niveau zu halten, und auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten, werden wir ab dem 01.07.2024 die Zuzahlung nicht mehr flächendeckend für alle Kunden wie bisher als Serviceleistung übernehmen, sondern diese für einige Produkte entsprechend der gesetzlichen Regelung an die Kunden weitergeben.
Warum muss ich die Zuzahlung nun selbst zahlen?
Wir verstehen, dass diese Entscheidung für Sie eine Umstellung und Aufwand bedeutet. Wir können Ihnen versichern, dass wir dies sorgfältig geprüft haben und uns auf Grund des gestiegenen Kostendrucks den marktüblichen Gegebenheiten anpassen.
Ich bin privat versichert, ändert sich jetzt etwas für mich?
Die Zuzahlung ist für gesetzlich versicherte Personen vorgeschrieben. Wenn Sie also privat versichert sind, können Sie wie gewohnt Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, für Sie ändert sich daher nichts.
Ich habe meine Ware schon erhalten, muss ich jetzt rückwirkend die Zuzahlung übernehmen?
Für Lieferungen vor dem 01.07.2024 müssen Sie keine Zuzahlungen übernehmen, dies wird Ihnen auch nicht rückwirkend in Rechnung gestellt. Erst für Lieferungen ab dem Stichtag 01.07.2024 werden wir die Zuzahlung für einige Produkte entsprechend der gesetzlichen Regelung nicht mehr übernehmen.
Ich habe eine Dauerversorgung - ab wann wird dann eine Zuzahlung von mir verlangt?
Bei einer Dauerversorgung wird Ihnen ab der nächsten Lieferung, seit dem 01.07.2024 von Mediq Diabetes erhalten die Zuzahlung in Rechnung gestellt.
Ich erhalte meine Lieferung quartalsweise, muss ich dann den Rest meiner Packung zurückschicken, wenn ich keine Zuzahlung zahlen möchte?
Für bereits gelieferte Ware vor dem 01.07.2024 wird Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung nicht in Rechnung gestellt, dies wird weiterhin von Mediq Diabetes für Sie übernommen. Die Zuzahlung wird erst ab der nächsten Lieferung fällig. Falls Sie Ihre Ware zurückschicken möchten, beachten Sie bitte die Widerrufsbedingungen.
Ich habe meine Lieferung fürs Quartal schon erhalten, muss ich rückwirkend noch eine Zuzahlung übernehmen?
Für bereits gelieferte Ware vor dem 01.07.2024 wird Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung nicht in Rechnung gestellt, dies wird weiterhin von Mediq Diabetes für Sie übernommen. Die Zuzahlung wird erst ab der nächsten Lieferung fällig.
Ich möchte meine Zuzahlung nicht übernehmen und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen – muss ich meine Ware retournieren?
Dies können Sie selbstverständlich machen, Ihnen steht es wie gewohnt zu, Ihren Vertrag entsprechend unserer Widerrufsbedingungen zu widerrufen und die Ware an uns zurückzusenden.
Ich möchte die Zuzahlung nicht übernehmen und nicht mehr von Mediq Diabetes versorgt werden, was muss ich tun?
Es ist sehr schade, dass Sie unsere Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Da Sie in Ihrer Wahl des Versorgers frei sind, steht es Ihnen jederzeit zu, Ihren Vertrag mit uns zu kündigen bzw. von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bitte beachten Sie die geltenden Bedingungen in unseren AGBs.
Muss ich für mein CGM und mein Zubehör Zuzahlungen zahlen?
Für gesetzlich Versicherte fallen gemäß § 61 des Sozialgesetzbuches V neben den Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel auch jeweils Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel an. Dies trifft auch für CGM-Systeme sowie Zubehör zu.
Ich habe schon für mein Insulin eine Zuzahlung in der Apotheke gezahlt, muss ich für mein Zubehör nun auch zahlen?
Für gesetzlich Versicherte fallen gemäß § 61 des Sozialgesetzbuches V neben den Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel auch Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel an. Diese Regelung geben wir für einige Produkte an unsere Kunden weiter.
Wie erhalte ich eine Zuzahlungsbefreiung?
Die Befreiung der Zuzahlung bescheinigt Ihnen Ihre Krankenkasse. Dafür müssen Sie ein Formular und die entsprechenden Belege der gezahlten Zuzahlungen an Ihre Krankenkasse schicken. Wenn Sie über Ihre persönliche Belastungsgrenze kommen, werden alle weiteren Zuzahlungen übernommen. In unserem Blog finden Sie weitere Informationen darüber.
Wo kann ich meine Zuzahlungsbefreiung abgeben?
Sie können Ihre Zuzahlungsbefreiung ganz einfach per E-Mail an info@mediqdirekt.de, in einem Freiumschlag an uns schicken oder den Nachweis in einem unserer Fachgeschäfte vor Ort abgeben.
Wie kann ich prüfen, ob ich von den Zuzahlungen befreit werden kann?
Sie können sich von Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen, wenn Sie über Ihre persönliche Belastungsgrenze kommen. Diese beträgt 2 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens abzüglich der Freibeträge. Bei chronisch erkrankten Personen liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent. In unserem Blog finden Sie weitere Informationen darüber.
Ich habe meine Zuzahlung bezahlt und möchte nun rückwirkend meine Zuzahlungsbefreiung einreichen, bekomme ich jetzt meinen bereits bezahlten Anteil zurück?
Da Sie nun Ihre Befreiung eingereicht haben, erhalten Sie für den Rest des Jahres keine weiteren Rechnungen für Ihren Anteil der Zuzahlungen von uns. Den bereits bezahlten Betrag können wir Ihnen leider nicht auszahlen, wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Was muss ich tun, wenn ich im Laufe des Jahres meine Zuzahlungsbefreiung erhalte?
Sie können uns gerne einen Nachweis Ihrer Befreiung zuschicken. Sobald wir diesen erhalten haben, wird Ihnen keine weitere Zuzahlung von uns in Rechnung gestellt. Bereits bezahlte Rechnungen über Ihre Belastungsgrenze hinaus können wir nicht erstatten. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Ich habe eine Befreiung – muss ich sie einmalig angeben oder regelmäßig erneuern lassen?
Die Zuzahlungsbefreiung gilt für ein Kalenderjahr. Dies bedeutet, Sie müssen uns im neuen Jahr erneut eine Befreiung zukommen lassen, ansonsten müssten Sie die Zuzahlung selbst übernehmen.
Kann ich auch vorab schon eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragen oder muss ich erst meine Rechnungen sammeln?
Wenn Sie schon vorab wissen, dass Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze überschreiten werden, können Sie auch direkt den Betrag Ihrer Belastungsgrenze an Ihre Krankenkasse schicken, diese stellt Ihnen dann eine Befreiung aus. Bitte beachten Sie folgendes: Sollten Sie jedoch Ihre maximale Summe nicht erreicht haben, dass Ihnen der Rest nicht nachträglich erstattet wird. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog.
Reicht eine mündliche Mitteilung über meine Zuzahlungsbefreiung aus?
Eine mündliche Information über Ihre Zuzahlungsbefreiung reicht uns leider nicht aus. Sie können Ihre Zuzahlungsbefreiung ganz einfach per E-Mail an info@mediqdirekt.de, in einem Freiumschlag an uns schicken oder den Nachweis in einem unserer Fachgeschäfte vor Ort abgeben.
Auf meinem Rezept ist „gebührenfrei“ angekreuzt, muss ich trotzdem einen Nachweis über meine Zuzahlungsbefreiung abgeben?
Wir benötigen einen schriftlichen Nachweis Ihrer Zuzahlungsbefreiung. Sie können Ihre Zuzahlungsbefreiung ganz einfach per E-Mail an info@mediqdirekt.de, in einem Freiumschlag an uns schicken oder den Nachweis in einem unserer Fachgeschäfte vor Ort abgeben.
Kann ich meine Rechnungen direkt im Shop begleichen?
Nein, Ihnen wird jeweils am Ende eines Quartals eine Übersicht und eine Rechnung über die anfallenden Zuzahlungen geschickt. Sie haben dann 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.
Ich habe noch nie eine Rechnung erhalten, muss ich jetzt meine komplette Versorgung selbst zahlen?
Die Änderungen ab dem 01.07.2024 betreffen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für einige Produkte. Den restlichen Betrag für rezeptpflichtige Hilfsmittel übernimmt wie gewohnt die Krankenkasse für Sie.
Mit welcher Höhe der Zuzahlung muss ich bei meiner Bestellung rechnen?
Die Höhe der Zuzahlung kommt auf Ihre bestellte Ware an. Harn- und Blutteststreifen sind Geltungsarzneimittel (SBG V § 31) und daher zuzahlungsfrei. Bei Hilfsmitteln zum Gebrauch (z. B. Insulinpumpen) fallen 10 % der Kosten an, dabei jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €, und nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch (z. B. Pennadeln) liegt die Zuzahlung bei 10 % des Packungspreises (höchstens 10 €) für den Monatsbedarf. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog.
Sie haben weitere Fragen?
Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung, gerne können Sie sich zu diesem Thema
telefonisch Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.30 Uhr unter 0351 257 895 55 oder per E-Mail an
zuzahlungen@mediqdiabetes.de wenden.
Herzliche Grüße
Ihr Mediq Direkt Team